Schleswig Holstein: Corona 2020 Freizeit und Tourismus Einschränkung und Verbot
Zurzeit dürfen in Schleswig-Holstein keine Gäste zu touristischen und anderen privaten Zwecken beherbergt werden. Es gelten nur die untenstehenden Ausnahmen.
Das Beherbergungsverbot gilt für
- Hotels, privat und gewerblich vermietete Ferienhäuser, Pensionen und Ferienwohnungen,
- Wohnmobilstellplätze und Campingplätze,
- Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen.
Ausnahmen gelten für Übernachtungen aus
- beruflichen Gründen (z.B. Dienstreisen, Fortbildungen),
- zwingende sozial-ethischen Gründe (z.B. Bestattungen, Sterbebegleitung),
- medizinisch veranlassten Gründen (eigene medizinische Behandlung oder Begleitung eines Kindes unter 14 Jahren bei einem Krankenhausaufenthalt)